AGB Hotel zur Schmiede

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahmevertrag:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer vom Gast oder einem anderen Leistungsnehmer (Kunde) bestellt und vom Eigentümer des Hotels “Zur Schmiede” Pfeiffer GmbH oder dessen Vertreter (Hotelier) zugesagt ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen einseitig gelöst werden.

Bereitstellung:

  • Reservierte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
  • Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Zimmer oder Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

Stornierung:
Bei der Stornierung des Vertrages sind folgende Gebühren zu zahlen:
Bis 60 Tage vor Anreisetag ist die vollständige Abbestellung möglich.
Bis 30 Tage vor Anreisetag sind 20% des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
Bis 15 Tage vor Anreisetag sind 35% des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
Bis 10 Tage vor Anreisetag sind 60% des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.

  • Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden und seine Schäden gering zu halten. Es bleibt ihm allerdings vorbehalten, auf Nachweis auch über die Stornierungsgebühr hinaus weitergehenden Schadensersatz zu fordern.
  • Um bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, dem Hotelier bis drei Tage vor dem Anreisetag der Gruppe eine vollständige Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Sollte diese Obliegenheit nicht erfüllt werden, gehen Nachteile aus der unterbliebenen Benachrichtigung zu Lasten des Kunden.

Abreise:

  • Der Kunde wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag mitzuteilen.
  • Die Zimmer sollen bis 10.00 Uhr am Abreisetag geräumt sein, anderenfalls ist eine Absprache mit dem Empfang zu treffen.

Deposit:

  • Werden vom Hotelier erbetene Vorauszahlungen nicht spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag oder zum festgelegten Termin erfüllt, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

Verbindlichkeiten von Angeboten:

  • Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und beinhalten Bedienungsgeld sowie z. Z. 16% Umsatzsteuer (MwSt.).
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich der Hotelier das Recht vor, angemessene Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  • Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen stets zu Lasten des Kunden.

Zahlung:

  • Rechnungen an anwesende Kunden sind sofort bar netto Kasse zu zahlen.
  • Alle Außenstände von Kunden werden wöchentlich – gerechnet ab dem Anreisetag – fällig.

Rechnungsstellung:

  • An Kunden versandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang netto zahlbar.
  • Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden nach Mahnung mit einem monatlichen Verzugszins von mindestens 1% (je angefangenem Monat) belegt. Die Forderung eines höheren Verzugszinses auf Nachweis bleibt vorbehalten.

Weckaufträge:

  • Der Hotelier wird bemüht sein, Weckaufträge mit Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten auszuführen. Eine Haftung wird jedoch nur bei Vorsatz übernommen.

Fundsachen:

  • Zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf Anforderung des Kunden nachgesandt. Der Hotelier verpflichtet sich alle eingebrachten Sachen bis zu 6 Monate nach der Abreise oder sonstigen Beendigung des Aufenthaltes aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Post- und Warensendungen:

  • Zu Händen der Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten behandelt. Der Hotelier übernimmt die Aufbewahrung sowie auf Wunsch die Zustellung und Nachsendung derselben an den Kunden. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung, Beschädigung andere Nachteile wird nur für vorsätzliches Handeln übernommen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: – Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Alsfeld.